FührerscheinklasseFahrschule Hendrik Peters
AM
Krafträder/Fahrräder mit:
- Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm
- Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 425 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
Mindestalter: 15
A1
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
Mindestalter: 16
A2
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter: 18
A
Motorrad über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht mehr als 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 24
B
Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässiger Gesamtmasse)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug
nicht größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 17/18
BE
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf
max. 3.500 kg betragen
Mindestalter: 17/18
C1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
- über 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
C
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- - mit „Grundqualifikation BKF“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf
CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter: siehe C
T
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für lof Zwecke bestimmt und
eingesetzt), jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre