Häufig gestellte FAQ:
Wie kann ich mich am einfachsten Anmelden?
Am einfachsten kommt man zu den Öffnungszeiten zur Fahrschule, oder man kontaktiert mich telefonisch oder per E-Mail.
Wann sollte ich mit dem Führerschein anfangen?
Idealerweise 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters.
Wann darf ich die theoretische Prüfung ablegen?
Frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters (dazu muss der Antrag auf Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt fertig bearbeitet sein).
Wann darf ich die praktische Prüfung ablegen?
Frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters. Die theoretische Prüfung muss vorher erfolgreich absolviert worden sein.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Fahrerlaubnis?
- Ein biometrisches Passbild
- Eine Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden)
- Einen Sehtest
- Eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass (Vor – und Rückseite)
Wie lange ist man in der Probezeit?
Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Ersterteilung der Fahrerlaubnis A1, A2, A oder B, bei einer Auffälligkeit verlängert diese sich um 2 weitere Jahre. Des Weiteren wird man zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert.